Zeugnisse und Vorrückungsbestimmungen für die Sekundarstufe I

sind in der Anlage 1 der Schulordnung geregelt.

Schüler der Klassen 5 bis 10 erhalten zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres Zeugnisse mit Noten. Auf den Zeugnissen der Klassen 6 bis 10 wird die Schulart (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) vermerkt.

Das Jahreszeugnis enthält einen Vermerk über das Vorrücken in die nächste Klassenstufe.

Schüler, die einen Abschluss (Hauptschule oder Realschule) erworben haben, erhalten ein Abschlusszeugnis.