Zeugnisse und Vorrückungsbestimmungen für die Grundschule

sind in der Anlage 1 der Schulordnung geregelt.

Schüler der Klassen 1 und 2 erhalten jeweils zum Ende des Schuljahres ein Wortgutachten über Leistungen sowie Arbeits- und Sozialverhalten. Zum Halbjahr führen die Klassenleiter ein ausführliches Gespräch mit den Eltern über den Lern und Leistungsstand der Kinder.

Schüler der Klassen 3 bis 4 erhalten zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres Zeugnisse mit Noten.

Das Jahreszeugnis enthält einen Vermerk über das Vorrücken in die nächste Klassenstufe.