Rechnungsprüfer

Der Schulverein wählt mindestens 2 Mitglieder, die die Finanzen der Schule mindestens 4 x pro Jahr prüfen und den jeweiligen Prüfbericht dem Schulvereinsvorstand sowie der Leitung und Verwaltungsleitung der DSND zur Verfügung stellen. Auf Empfehlung der Rechnungsprüfer wird der Schulvereinsvorstand auf der jährlichen Mitgliederversammlung entlastet.