Gastschüler

Gastschüler können auf Antrag beim Schulleiter für maximal 2 Wochen am Unterricht ihrer Klassenstufe teilnehmen, ohne Schulgebühren entrichten zu müssen.
Dafür müssen die Eltern eine Haftungsausschlusserklärung unterschreiben und eine Telefonnummer  hinterlegen, unter der die Erziehungsberechtigten im Notfall zu erreichen sind.
Längere Gastschulaufenthalte sind gebührenpflichtig.
Besuche unmittelbar nach den Frühjahrsferien sind an der DSND nicht möglich.
Die Benutzung der Schulbusse sowie die Ausleihe von Medien aus der Bibliothek sind nicht möglich.