Aufsicht

Es wird unterschieden nach Aufsicht auf dem Schulgelände und Busaufsicht. Die Aufsicht auf dem Schulgelände erfolgt während der Schulzeit durch die Lehrer und die Angestellten an der Schulpforte der DSND.

Während der Busfahrten übernimmt das Buspersonal die Aufsicht über die Kinder, außerhalb dieser Zeiten haben die Busfahrer keine Aufsichtspflicht.